Ravensburger beansprucht Namensrechte an "Memory" (Foto: pixelio.de)

Apple fordert laut US-Medienberichten Hersteller von Apps, in deren Namen der Begriff „Memory“ auftaucht, dazu auf, ihre Software umzubenennen oder gar aus dem App Store zu entfernen. Der Grund für die Aktion ist eine Beschwerde des deutschen Spieleherstellers Ravensburger, der behauptet, die Rechte an dem Begriff in über 40 Ländern zu besitzen. Ravensburger vertreibt ein sehr populäres Erinnerungs-Spiel, das Memory heißt. Einige App-Entwickler haben den Erhalt entsprechender Apple-Aufforderungen gegenüber gamasutra.combestätigt.

Ravensburger beansprucht Namensrechte an „Memory“ (Foto: pixelio.de)

Aufwendige Überarbeitung
Der Begriff „Memory“ ist tatsächlich in einigen Ländern gesetzlich geschützt, dieses bestätigt die Ravensburger-Österreich-Sprecherin Eleonore Ditye. Für die App-Hersteller ist die Umbenennung ihrer Software extrem aufwendig, da sie für die Länder, in denen Ravensburger die Rechte hält, jeweils einzeln vorgenommen werden muss. Entwickler Darren Murtha, der hinter dem beliebten Programm „Preschool Memory Match“ steht, sagt gegenüber gamasutra, dass er keine andere Möglichkeit habe, als die App aus den 42 betroffenen nationalen App-Stores zu entfernen.

Er arbeite mit Hochdruck an einem neuen Projekt und habe daher derzeit nicht die Zeit, neue Anträge mit einem anderen App-Namen bei Apple zu stellen. Frühestens nächstes Jahr sollen dann neue Versionen unter einem anderen Namen in den betroffenen Ländern erscheinen. Andere App-Hersteller stehen vor demselben Problem. Allein in den USA gibt es mehr als 50 Apps im Store, die das Wort Memory im Titel tragen. In den Vereinigten Staaten hält Ravensburger die entsprechenden Rechte zwar nicht, von vielen der Apps gibt es aber eine internationale Version.

Sichere Geldquelle
In der DACH-Region hält Ravensburger die Memory-Rechte, hier müssen App-Entwickler sich auf Mehrarbeit einstellen. Dasselbe gilt für die meisten anderen europäischen Länder. Bei Markenrecht geht es um Geldwerte, die künftige Einnahmen garantieren. In Zeiten austauschbarer Produkte ist der Wert besonders groß, daher macht es Ravensburger aus markenstrategischer Sicht richtig. Bis jetzt ist auch noch kein Fall bekannt, bei dem Entwickler von Ravensburger kostenpflichtig abgemahnt wurden.

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