Seit heute, dem 1. Juni 2017 ist die neue Telekommunikations-Transparenzverordnung für Festnetz- und Mobilfunkanbieter in Kraft. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich eine nützliche Verordnung für den Endverbraucher. Es sollen damit die Informationsrechte der Endnutzer gegenüber ihrem Festnetz- und Mobilfunkanbieter verbessert werden.
Produktinformationsblatt Pflicht
Die größte Neuerung sind wohl die ab sofort verpflichten vorgeschriebenen Produktinformationsblätter, die von den Anbietern für vermarktete Produkte erstellt werden müssen, wenn die Produkte dem Endnutzer einen Zugang zum Internet ermöglichen. Damit sollen Kunden alle Informationen zu ihrem Vertrag in einer „klaren, verständlichen und leicht zugänglichen Form“ bereitgestellt bekommen.
Anstatt sich also durch seitenweise kleingedrucktes im Vertrag zu quälen, müssen damit jetzt einen Blick alle Vertragseckpunkte klar ersichtlich werden. Zwar ersetzen die Produktinformationsblätter keinen mitunter Seitenlangen Vertrag, aber sie sorgen für mehr Übersichtlichkeit.
Vorlagen
Die Bundesnetzagentur stellt den Anbietern auch Muster-Produktinformationsblatt (PDF) zur Verfügung. Das Produktinformationsblatt muss unter andrem Angaben zur verfügbaren Datenübertragungsraten, der Vertragslaufzeit, den Voraussetzungen zur Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten enthalten. Ferner sind die Kunden darüber zu informieren, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind. Die Bundesnetzagentur hat für die verschiedenen Vertragstypen Muster-Produktinformationsblätter entwickelt, welche von den Anbietern in ähnlicher Form genutzt werden sollen.