Der sogenannte „Vodafone-Pass“, mit dem Kunden ausgewählte Apps ohne Anrechnung auf das vereinbarte Datenvolumen nutzen können, ist mit dem EU-Recht nicht kompatibel. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Der Pass sah bisher vor, dass die Nutzung der Partner-Apps auf einem anderen Gerät mittels Hotspots („Tethering“) auf das Datenvolumen angerechnet wurde. Der vzbv sah darin einen Verstoß gegen die Endgerätefreiheit in Art. 3 Abs. 1 TSM-VO und klagte zunächst vor dem Landgericht Düsseldorf.
Im September 2021 hat der EuGH nach Vorlage durch das Berufungsgericht, dem OLG Düsseldorf, entschieden, dass die Ausgestaltung des Vodafone-Passes grundsätzlich gegen Art. 3 Abs. 3 TSM-VO verstößt und damit auch die vom vzbv angegriffene Klausel. Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen den gesamten Datenverkehr ohne Einschränkungen und Diskriminierungen gleichbehandeln.
Ein Zeichen für Netzneutralität
„Das EuGH-Urteil gegen den Vodafone-Pass setzt ein Zeichen für Netzneutralität und ist ein Sieg für den Verbraucherschutz. Der EuGH bestätigt die Position des vzbv, dass ausgewählte Produkte, die ein bestimmtes Konsumverhalten privilegieren, den Internetverkehr einschränken und diskriminieren. In ihrer jetzigen Form haben Zero-Rating-Produkte wie der Vodafone-Pass nichts mit einem freien Internet für alle Verbraucher zu tun“.
So Klaus Müller Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband