Urteil: Airbnb muss Vermieterdaten herausgeben

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Urteil: Airbnb muss Vermieterdaten herausgeben.
Urteil: Airbnb muss Vermieterdaten herausgeben.

Der US-Vermittler von Unterkünften Airbnb muss in München Vermieterdaten herausgeben. Die Behörden dürfen die Daten aller privaten Unterkünfte anfordern, die über Airbnb zwischen Januar 2017 und Juli 2018 länger als 8 Wochen als Ferienwohnung vermietet wurden, da diese eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.

Das Verwaltungsgericht München teilte am Donnerstag mit, dass eine Klage (Az. M 9 K 18.4553) des US-Unternehmens gegen eine entsprechende Anordnung der Stadt abgewiesen worden sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Behörden der bayerischen Landeshauptstadt können damit die Daten aller privaten Unterkünfte bei Airbnb für den entsprechenden Zeitraum anfordern.

In München gelten private Wohnungen, die mehr als 8 Wochen im Jahr als Ferienwohnung angeboten werden, als zweckentfremdet. Anbieter solcher Wohnung begehen damit eine Ordnungswidrigkeit. Der Anbieter Airbnb bedauerte das Urteil und kündigte an, weitere Schritte prüfen zu wollen.

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Thorsten Claus ist Gründer und Chefredakteur von “moobilux | Connected Mobile” mit mehr als 16 Jahren Berufserfahrung. Der langjährige Journalist beschäftigt sich vor allem mit Themen rund um die mobile Telekommunikation. Als Experte veröffentlichte er in den vergangenen Jahren u. a. Fachbeiträge in “VoIP Compendium”, “Voice Compass” und “t3n”. Als Experte berichtete er in “Deutschland-Radio Wissen”, “Finacial Times Deutschland” und bei “n-tv” über die neuen Trends und Entwicklungen in der Technologie-Branche. Thorsten Claus ist Mitgründer der Pitch-TV-Eventserie „pitchfreunde // Show Your Mobile“ welches sich speziell an Startups mit Fokus Mobile & e-Mobility richtet.

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