Der Hacker „comex“ hat in der Nacht auf heute, Montag, einen Jailbreak zum Entsperren von iPhone 4, iPad und iPod Touch veröffentlicht.
Wer auf seinem Gerät nicht von Apple abgesegnete Software installieren will, hat es diesmal leicht. Der User muss zum Knacken von iPhone und Co nicht viel mehr machen, als die Seite direkt vom Gerät aus anzusurfen.
Schon bisher haben die Apple-Geräte viele User zu Hobby-Hackern gemacht. Dieser Trend könnte sich mit dem einfachen Jailbreak nun ausweiten. Denn in den USA hat das Copyright Office des Library of Congress vergangene Woche bestätigt, dass solche Hacks legal sind. In Deutschland ist das bisher nicht defintiv geklärt.
Freiheit von Apple
Ein Jailbreak bietet Usern die Möglichkeit, ihr Gerät noch persönlicher zu gestalten. Denn so lassen sich auch Themes und Apps installieren, die nicht von Apples gestrengen Wächtern genehmigt wurden. Die Vorbereitung dazu ist mit dem aktuellen JailbreakMe 2.0 „star“ denkbar einfach. Der Nutzer besucht die Webseite auf dem Gerät und bekommt auf dem Bildschirm weitere Anweisungen. Mit wenigen Klicks kann der User so die Software installieren. Sie bietet einfachen Zugriff auf diverse Programme, die Cupertino nicht in das App Store gelassen hat.
Vor dem Nutzen der Webseite sollte der Anwender sein Gerät mit iTunes synchronisieren. Denn dann lässt sich der Jailbreak im Bedarfsfall per iTunes-Restore-Funktion einfach wieder rückgängig machen. Die neue JailbreakMe-Version ist laut Macher für iPhone, iPad und iPod Touch bis zur Firmware-Version 4.0.1 geeignet. Etwaige Probleme mit MMS oder FaceTime nach dem Jailbreak sollte man per Cydia-Update beheben können, so comex auf Twitter.
Legale Freiheit
Apple sind Jailbreaks und nicht über den eigenen Store vertriebene Apps ein Dorn im Auge. Die vom Konzern vertretene Ansicht, dass die Entsperrung eine Copyright-Verletzung ist, wurde aber zumindest in den USA offiziell gekippt. Auf Bestreben der Foundation hat das Copyright Office klar gestellt, dass das Sicherstellen der Interoperabilität mit Apps von Drittanbietern dem Fair-Use-Prinzip entspricht.